Radioaktive Gefahr bei der Bergung der Swissair DC-3 HB-IRK

Bei der geplanten Bergung der Swissair DC-3 HB-IRK besteht eine ernstzunehmende radioaktive Gefahr. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) warnt davor, dass sich im Cockpit der Maschine möglicherweise radioaktives Material (z. B. Radium-226) befindet. Dieses Material wurde damals unter anderem für selbstleuchtende Instrumente verwendet.

Durch den Aufprall könnte Radium-226 in den Körper des Piloten gelangt sein – ein bekanntes Phänomen, durch das der Verstorbene eine potenzielle Strahlenquelle darstellt. Aufgrund dieses Risikos wird von einer Bergung des Leichnams abgesehen, da eine aufwendige Bergung unter Strahlenschutzmassnahmen sowohl versicherungstechnisch als auch finanziell für den Verein nicht tragbar ist. Eine Störung der Fundstelle könnte zudem zur Freisetzung von radioaktivem Material führen und eine Gefahr für die Bergungsteams sowie die Umwelt darstellen.

Aus diesem Grund wurde entschieden, den Körper im Trümmerfeld auf dem Seegrund zu belassen, um jegliche Strahlenexposition zu vermeiden. Die Bergung des Motors ist hingegen weiterhin geplant, da hier keine radioaktive Belastung vorliegen soll. Derzeit warten wir auf die Bergungs-Genehmigung des Kantons (wurde am 9. Januar eingereicht), die Auswertung der Rückmeldungen der Hinterbliebenen sowie eine Anschlusslösung für die weitere Vorgehensweise.


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