Wo ist der Schiffsbergeverein aktiv?
Da wir von verschiedenen Interessengruppen Anfragen erhalten haben, möchten wir hier darlegen, wo die klaren Grenzen des Schiffsbergevereins liegen.
Der Verein wurde ursprünglich hauptsächlich für die Bergung des Dampfschiffs Säntis gegründet, dessen Eigentümer wir ebenfalls sind. Gleichzeitig ist jedoch offensichtlich, dass es Objekte im See gibt, die für die Archäologie zu jung und für die Untersuchungsbehörden zu alt sind. Genau in diesem Bereich ist der Schiffsbergeverein aktiv.

Natürlich stehen wir immer bereit, um bei Bedarf Hilfestellung zu leisten.
Rechtliche Grundlagen in der Schweiz und Deutschland
In der Schweiz ist das Internationale Übereinkommen über das Unterwasserkulturerbe massgebend. Gemäss diesem Abkommen fallen alle Objekte, die sich seit mehr als 100 Jahren ununterbrochen unter Wasser befinden, unter den Schutz des Unterwasserkulturerbes und somit in den Aufgabenbereich der Archäologie.
In Deutschland hingegen wurde dieses Übereinkommen nicht ratifiziert. Stattdessen gilt hier das Denkmalschutzgesetz, das unabhängig vom Erhaltungszustand alle Schiffswracks als Kulturdenkmäler einstuft. Diese stehen unter Schutz und dürfen nicht ohne Genehmigung berührt oder untersucht werden.
Besonderheiten im Bodenseeraum
Die rechtliche Situation am Bodensee ist aufgrund der Landesgrenzen und der spezifischen Regelungen besonders komplex:
- Landesgrenzen: Die Grenzen zwischen den Anrainerstaaten (Schweiz, Deutschland, Österreich) sind nur teilweise definiert. Bis zu einer Wassertiefe von 25 Metern gilt das jeweilige Landesgesetz.
- Kondominium: In tieferen Bereichen wird der See als Kondominium betrachtet und gemeinsam verwaltet. Die praktische Umsetzung wird durch zahlreiche zwischenstaatliche Verträge geregelt, die auch die exekutive Zuständigkeit klären. Dank dieser intensiven regionalen Zusammenarbeit ist eine Klärung der Souveränitätsfrage oft nicht erforderlich.
Herausforderungen bei Bergeprojekten
Bergeprojekte im Bodensee sind häufig mit grossem Aufwand verbunden, da sicherzustellen ist, dass keine Behörde übergangen wird. Die rechtlichen Auffassungen der beteiligten Länder können voneinander abweichen, was zusätzliche Abstimmungen erfordert.
Der Schiffsbergeverein ist sich dieser Herausforderungen bewusst und bemüht sich stets, alle rechtlichen und organisatorischen Vorgaben zu erfüllen, um sowohl historische Objekte zu bewahren als auch die Interessen der beteiligten Behörden zu respektieren.
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